EMSER ZWEIFALT

In meinen Jugendjahren war ich immer der Ansicht, dass unser Familienname nur uns vorbehalten sei und es keine andere Familie mit diesem Namen gäbe. Das ist leicht begreiflich, da der Name „Ems” tatsächlich selten ist. Bis zu meinem 37. Lebensjahr hatte ich außerhalb der Großfamilie noch nie jemanden namens Ems getroffen. Und dabei wäre es sicher geblieben, hätte ich damals nicht Kalifornien besucht.

Im Jahr 1981 verbrachte ich einige Monate an der Universität in Berkeley bei San Francisco, um einen Professor zu treffen, der mir bei meiner Dissertation weiterhelfen konnte. Dies waren sehr ertragreiche Monate, was aber nicht das Thema dieses Textes ist.

Eine reizvolle Universität in Kalifornien

Stattdessen erinnere ich mich heute noch an eine Episode, die ich gerne mit den Lesern teilen möchte. Bei einer der zahlreichen Partys an der Universität sprach mich eine Kollegin an und fragte, ob ich schon Kontakt zu meinen Verwandten in San Francisco aufgenommen hätte. Ich war sprachlos. Verwandte in San Francisco, von denen ich noch nie etwas gehört hatte? Es stellte sich heraus, dass meine Gesprächspartnerin zufällig den Namen „Margaret Ems” im Telefonkatalog gesehen hatte.

Gleich nach der Party beeilte ich mich, Margaret Ems anzurufen. „Hello! My name is Emil Ems”, so begann ich das Gespräch. „How interesting!”, war die Antwort, „My grandfather's name was also Emil Ems!”. Daraufhin wurde ich sofort zu einem Treffen mit der Familie eingeladen.

Also fuhren meine Frau Alice und ich mit der BART, der regionalen U-Bahn, über die Bucht nach San Francisco. Dort angelangt, erreichten wir bald ein reizendes altes „Town House”, in dem uns bereits eine kleine Schar neugieriger kalifornischer Emser erwartete.

Emser einmal anders

Ein Aperitif wurde serviert, anschließend gab es ein opulentes Mittagessen mit gutem kalifornischem Wein und angeregter Unterhaltung. Beim Kaffee war es dann so weit: Es ging um die Erforschung unserer gemeinsamen Abstammung. Die Gastgeber überreichten mir voller Stolz ihre „Ahnenliste”, ein schönes, vielseitiges Büchlein, das ihr ganzes Geschlecht vom ersten „Emser” bis zu den heutigen Nachfahren präsentierte. Das war sehr eindrucksvoll, denn die Familie war in der ganzen Welt verbreitet.

Dem Büchlein zufolge hieß der Urvater ursprünglich Abraham Leser (1777-1849). Er wirkte um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in der Reichsherrschaft Rheda im heutigen Nordrhein-Westfalen. Und nicht nur das: Er war sogar der „Hofjude” (gleich einem Finanzminister) des regierenden Grafen. Er bemühte sich so effizient um den Herrschaftshaushalt, dass Graf Moritz Casimir II. von Tecklenburg-Rheda (1735-1805) ihm kurz vor seinem Ableben eine Liegenschaft am Rande des Rhedaer Schlossgartens in Gnaden überließ. Dies ermöglichte es der Familie später, sich in Rheda einzubürgern.

Graf Moritzens Schutzbrief ...           ... und des Hofjudens Grundstück beim Schlossgarten
Quellen:   Stadtmuseum Hagen     Leo Baeck Institute      Koch [2023], Rheda-Wiedenbrück   

Doch schon im Jahr 1815, nach dem Wiener Kongress, wurde die Herrschaft Rheda Preußen einverleibt. Gemäß dem preußischen „Judenedikt” von 1812 war Abraham Leser dann gezwungen, einen festen Familiennamen anzunehmen. Er wählte den Namen „Ems”, benannt nach dem Fluss, an dessen Ufer sein Haus stand. Die Familie lebte eine Zeit lang dort, bis die Kinder und Kindeskinder in größere Städte zogen (Münster, Krefeld, Düsseldorf und schließlich Berlin). Dann kam das Grauenjahr 1938, doch einige Emser konnten sich noch ins Ausland retten. Und so hat es sich ergeben, dass Margaret Ems und ihre Familie uns im Jahr 1981 gastfreundlich in San Francisco empfingen.

Dank der ausführlichen Ursprungs- und Ahnengeschichte im Büchlein wurde mir klar, dass wir leider keine gemeinsamen Vorfahren hatten. Denn auch in unserer Familie existiert eine Ahnenliste. Musste unser Vater nicht sogar mitten im Krieg Ahnenforschung betreiben, die laut den damaligen Behörden mindestens vier Generationen umfassen sollte? Leopold Ems hatte seine Ahnen sogar noch zwei Generationen weiter zurückverfolgt. Ein rascher Vergleich von Abraham Leser (1777-1849) mit unserem Edlitzer Urban Ems (1778-1842; Was ist mit uns) zwang uns, jegliche Verwandtschaft auszuschließen.

Zwei Ahnenbücher: ein liebliches ...              ... und ein ominöses

Wenn ich nach über vierzig Jahren an diese Episode zurückdenke, dann merke ich, dass sie mich zu zwei Einsichten inspiriert, die die bereits abgeschlossene Emser Geschichtenserie gut abrunden würden. Also, dann legen wir los! 

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Die erste Einsicht, die in diesem Abschnitt behandelt wird, betrifft das Geschick der Juden im Alten Reich, insbesondere das der Judengemeinde in Hohenems zur Zeit der Emser Reichsgrafen. Wie schon früher erwähnt (Der Landesherr), hatte Reichsgraf Kaspar von Hohenems (1573-1640) im Jahr 1617 einer kleinen Gruppe von Juden erlaubt, sich in seiner Herrschaft niederzulassen. Es handelte sich um zwölf Familien, die gerade aus der Grafschaft Burgau in Schwaben von den Habsburgern vertrieben worden waren. 

Diese Gemeinde der Juden sollte sich in Hohenems festsetzen und über dreihundert Jahre, trotz eines kurzen Austreibungsintermezzos, bestehen bleiben. Nach den Napoleonischen Kriegen und im österreichischen Nachfolgereich erreichte sie ihren Höhepunkt mit 564 Einwohnern im Jahr 1862. Danach zogen viele davon mit der beginnenden Säkularisierung in Österreich in die Städte, wo sie sich zunehmend integrierten. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts lebten nur noch 118 Juden in Hohenems. 

Diese kleine Körperschaft hat es jedoch geschafft, dem Namen „Hohenems” Weltruf zu verleihen. Dies haben wir vor allem einem Gelehrten namens Aron Tänzer (1871-1937) zu verdanken, der in den Jahren 1896-1905 Rabbi der kleinen jüdischen Kultusgemeinde Hohenems war. 

Eine bescheidene Synagoge ...           ... und ihr gelehrter Rabbi
Quelle: Jüdisches Museum Hohenems

Aron war ein außerordentlicher Gelehrter in Philologie und Theologie. Die Hohenemser Judengemeinde hatte den guten Verstand, diesen jungen, damals nur 25-jährigen Wissenschaftler, zu ihrem Rabbi zu wählen. Der stürzte sich in die Arbeit und mit ihm entwickelte sich Hohenems binnen kurzer Zeit zu einem Zentrum jüdischer Spiritualität und Kultur, gleich einem mosaïschen Miniatur-Rom für ganz Vorarlberg und Tirol, könnte man sagen. 

Doch damit waren die Fähigkeiten des religiösen Oberhauptes noch lange nicht ausgeschöpft. Tänzer machte sich daran, die Geschichte und das soziale Leben der Hohenemser Judengemeinde in ihrem damals schon fast 300-jährigen Bestand zu eruieren. Dies resultierte in einer Monumentalstudie von ganzen 800 Seiten (Tänzer [1905]), welche dem heutigen Leser einen einmaligen Einblick in das komplexe Zusammenleben von Juden mit den Herrschaftsregenten und deren Untertanen im Alten Reich sowie in die Veränderung dieser Kohabitation nach Auflösung des Reiches bietet. 

Wie bereits mehrfach erwähnt (Der Landesherr), bestand das Alte Reich aus einer bunten Mischung reichsunmittelbarer Landesteile von unterschiedlicher Größe, von Königreichen und Fürstentümern bis zu Reichsstädten, Reichsgrafschaften und Reichsabteien. Jedes dieser „Kleinreiche” wurde – mit Ausnahme der Reichsstädte – von einem Regenten beherrscht, der alle drei Machtbereiche in sich vereinte: Er war gleichzeitig Gesetzgeber, Richter und Exekutor. Doch die Religion war der Kitt, der die Hierarchie von Regent und Untertanen festigte und bestätigte.

Die Richtschnur dafür war das Neue Testament, denn dieses schreibt vor, dass die Untertanen der Obrigkeit Gehorsam schuldig sind, da dieser gottgegeben ist. Bei jeder Installation eines neuen Herrschaftsregenten mussten die Untertanen ihm vor Gott huldigen und er musste ihnen in seiner „Kapitulation” gleichzeitig ihre althergebrachten Rechte in Gnaden bestätigen.

Die Untertanen hatten der Herrschaft zu gehorchen! 
Auszug aus den Römerbriefen, Biblia Wittenberg       
Quelle: Internet Archive

In dieses festgeknüpfte hierarchische Gewebe aus gottgegebenen Pflichten und vom Regenten gewährten Rechten passten fremde „Eindringlinge” nicht hinein – schon gar nicht, wenn sie als „Antichristen” galten! So kam es, dass Juden selbst in der Spätzeit des Alten Reiches nur selten in den Herrschaften geduldet wurden – und dann auch nur als abgeschiedene Fremdkörper!

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Was hat Graf Kaspar im Jahr 1617 dazu bewogen, eine Judengemeinde in Hohenems zuzulassen, und unter welchen Bedingungen wurde sie eingerichtet? Der Anlass war die Bestrebung des Grafen, die Wirtschaft in seiner Herrschaft zu beleben. Schon 1605 hatte er den Grundstein für die Dompropsteigasse gelegt, in der sich Handwerker und andere Gewerbetreibende als Bürger niederlassen konnten (Der Landesherr). Seit langer Zeit schon hatten sich Juden auf bestimmte Berufszweige spezialisiert, die den Christen von alters her nicht zugänglich waren, darunter vor allem der „Außenhandel” zwischen Herrschaften und Geldgeschäfte. So sah der Graf die Etablierung der Juden als willkommenes Komplement zu den freien Gewerbetreibenden.

Wie schon Tänzer in seiner Chronik betont hat, sticht Graf Kaspar durch die vergleichsweise rechtmäßige Behandlung seiner kleinen Judengemeinde hervor. Dies war zu seiner Zeit keineswegs gang und gäbe. Der Schutzbrief, den er für sie ausstellte, und der die Rechte und Pflichten der Juden sorgfältig registrierte, war nicht zeitbestimmt. Anderswo wurde er nur für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, mit Fristen von gewöhnlich fünf bis zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Fristen wurde die Judengemeinde in der Regel mit saftigen Abgaben erpresst, um eine Verlängerung zu gewähren.

     Graf Kaspars Schutzbrief ...          ... und das Siegel des ersten Einwanderers
Quelle: Jüdisches Museum Hohenems     
Quelle: Vorarlberger Landesarchiv

Graf Kaspar sorgte auch dafür, dass die Juden bei ihrer Ankunft schon einen Wohnsitz hatten. Zu diesem Zweck ließ er an einer neu angelegten Gasse, die später den Namen „Judengasse” erhielt, Wohnhäuser errichten, die die Neuangekommenen mieten konnten, bis sie genug Kapital erspart hatten, um sie von ihm zu erwerben.

Für das religiöse und soziale Leben der kleinen Gemeinde sowie für das Familien- und Erbrecht galt die Selbstverwaltung. In anderen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Belangen galt Gleichberechtigung: So wurden die Juden vor dem gräflichen Gericht als Parteien genauso behandelt wie die Eingesessenen.

Was die Herrschaftsabgaben betraf, so erhob der Graf ein sogenanntes „Schutzgeld”. Es belief sich auf jährlich zehn Gulden und zwei gemästete Martinigänse pro Haushalt. Dazu kamen Extraabgaben bei Heirat, Erbfällen und Zuzug. Außerdem noch die allgemeinen herrschaftlichen Verbrauchs- und Handelssteuern. Im Großen und Ganzen war dies jedoch angemessen. In der Gewerbetätigkeit gab es allerdings Einschränkungen. Der Graf hatte nicht die Absicht, die christlichen Gewerbe auszukonkurrieren, sondern sie zu ergänzen. So waren Handwerk und Landwirtschaft nicht zugelassen. Die Juden durften nur Handel mit Waren aller Art, wie Wein und Vieh, sowie Geldgeschäfte betreiben.

Ein hochangesehener Hohenemser Jude ...     ... und der Reisepass eines Händlers
Quelle: Jüdisches Museum Hohenems

Die vergleichsweise wohlwollende Politik des Grafen konnte doch nicht verhindern, dass schon früh Reibungen zwischen den Untertanen und diesem fremden Element in ihrer Mitte entstanden. Seit Beginn der Etablierung und immerfort mehrten sich die Beschwerden, Klagen und Schmähungen bei der Herrschaft. Graf Kaspar sah über unberechtigte Klagen hinweg, löste aber reale Konflikte durch Rechtsprechung auf dem gräflichen Gericht.

Zum Beispiel war es den Juden, wie den Untertanen, erlaubt, ihr Vieh auf den Gemeinwiesen grasen zu lassen. Doch durch ihren Viehhandel hatten sie eine ansehnliche Menge davon, was bei den Untertanen für Unmut sorgte. Der Graf löste diesen Konflikt salomonisch in seinem Gericht, indem er den Juden eine Gemeindegebühr für die Nutzung der Gemeinwiesen auferlegte: acht Gulden jährlich pro Pferd und zwei Gulden pro Stück Vieh. Dafür wurden sie vom Gemeindewerk (Arbeit zur Erhaltung der Gemeinwiesen) befreit.

Kenotaph eines wohlwollenden Reichsgrafen
Photograph:  Friedrich Böhringer

Das gräfliche Wohlwollen währte ganze dreißig Jahre – während Kaspars Regierungszeit und auch der kurzen Regierungszeit seines Sohnes Jakob Hannibal II. (1595-1646). Danach war es damit vorbei. In den folgenden Schulden- und Verfallszeiten sahen die Grafen in der jüdischen Gemeinde zusehends eine Milchkuh, die es zu melken galt, solange sie Milch gab.

Schon zu Beginn von Karl Friedrichs (1622-1675) Regierungszeit (Schuldenfalle) wurde die Judengemeinde beim Schwedeneinfall im Jahr 1647 von den Untertanen geplündert und beim Schuldenvergleich im Jahr 1653 zur Kasse gebeten. Danach folgten Verschärfungen des Judenregimes Schlag auf Schlag. So wurden die Schutzbriefe befristet und nur gegen hohe Erlöse erneuert. Zudem wurde eine Abgabe von hundert Gulden beim Neueinzug eingeführt. Das jährliche Schutzgeld wurde erhöht. Der Handel mit Fleisch wurde verboten. Und die gräfliche Rechtsprechung fiel zunehmend zu Ungunsten der Judenparteien aus.

Ein Reichsgraf, der die Juden vertrieb
Quelle: Hohenemser Porträtgalerie, Polička

Karl Friedrichs Sohn, der ehrenlose Graf Franz Karl (1650-1713), zog dann den Schlussstrich unter die Judengemeinde. Kurz nach seinem Amtsantritt ließ er sie im Jahr 1676 kurzerhand aus Hohenems verweisen. So begann für die kleine Gemeinde ein über zehnjähriges Exil, das sie hauptsächlich nach Sulz bei Feldkirch führte. Doch in der habsburgischen Grafschaft Feldkirch hatten die Landstände seit jeher einen großen Einfluss auf die Herrschaftsverwaltung – und Juden waren bei den Ständen nicht gerade beliebt. Nach ständigen Beschwerden bei der Landeskanzlei in Innsbruck wurden die Juden im Jahr 1688 auch aus Sulz vertrieben – mit Ausnahme der drei reichsten Familien, die man ja noch „melken” konnte.

Durch die im selben Jahr eingeführte Reichsverwaltung der Hohenemser Herrschaft (1688-1713; Schuldenfalle) wurde die Judengemeinde dort wieder geduldet. Nach einer Neuetablierung von zehn aus Sulz vertriebenen Familien stabilisierte sich die Lage einigermaßen: Das jährliche Schutzgeld wurde zwar verdoppelt, aber der neue Schutzbrief wurde für ganze zwanzig Jahre ausgestellt. In diese Zeit fällt der erste Versuch der Gemeinde, eine Synagoge zu errichten. Obwohl dies laut Schutzbrief möglich war, wurde es durch den Widerstand der Untertanen und der Kirche verhindert. Erst in der österreichischen Herrschaftszeit wurde die Synagoge im Jahr 1772 fertiggestellt und existiert heute noch, nach pietätvoller Restaurierung. In unserer Übersicht beschränken wir uns jedoch auf die Herrschaftszeit der Emser, was uns zu ihrer letzten Regierungszeit von 1718 bis 1759 (Abendrot) führt.

Die damaligen Emser Reichsgrafen, die beiden Kriegsherren, hielten sich vorwiegend in ihrer neuen Herrschaft Bistrau sowie in Wien und Graz auf und überließen die Verwaltung von Hohenems ihren Oberamtsräten. Dadurch hatten sie keine persönliche Beziehung zur Judengemeinde und auch wenig Verständnis für deren wirtschaftliche Bedeutung.

Ein Reichsgraf, der die Juden erpresste
Quelle: Hohenemser Porträtgalerie, Polička

Die Abgaben wurden weiter erhöht, und die Erlöse für die Verlängerung der Schutzbriefe kulminierten. So verlangte Graf Franz Rudolph (1686-1756) im Jahr 1737 ganze zweitausend Gulden für einen neuen zwanzigjährigen Schutzbrief – eine unerhörte Summe, die das Vermögen der Judengemeinde schwer angeschlagen hätte. Diesmal kam es jedoch zu Verhandlungen, sodass man sich schließlich auf eine geringere, aber immer noch ausgiebige Summe einigen konnte.

Das Verhältnis zwischen den Untertanen und der Judengemeinde verblieb kompliziert. Die Beschwerden und Verklagen nahmen nie ab und steigerten sich oft ins Illusorische. Zu den ständigen Konflikten um die Viehweiden kamen Klagen der christlichen Handelstreibenden, die sich durch die jüdische Konkurrenz bedroht fühlten. Unterstützt vom Klerus häuften sich außerdem die Beschwerden über Störungen an Sonntagen und Gottesdiensten sowie an Feiertagen und Prozessionen. Auch befürchtete man, dass die Juden dank ihrer großen Kinderschar bald die Mehrheit in der Herrschaft bilden würden – bei damals nur zwanzig Familien und einem Bevölkerungsanteil von unter zehn Prozent! In Gerichtsverfahren galt jetzt nicht mehr die Gleichbehandlung: Die christlichen Kontrahenten wurden regelmäßig bevorzugt.

Auch von außen waren die Hohenemser Juden Bedrohungen ausgesetzt. Die reiche Restgemeinde der Juden in Sulz – die ärmeren Juden waren ja schon seit 1688 vertrieben – wurde im Winter 1744 Opfer eines Pogroms. Der gerade von einem Einsatz gegen die Franzosen im Erbfolgekrieg zurückgekehrte Feldkirchner Landsturm fiel über die elf Familien der Sulzer Juden her, beraubte sie ihres ganzen Eigentums, zerstörte ihre Liegenschaften und vertrieb sie aus dem habsburgischen Vorarlberg. Neun der Familien konnten nach Hohenems fliehen und sich unter den Schutz des Grafen stellen. 

Schadenverzeichnis des Josle Levi ...          ... und Fragment der Sulzer Thora
Quelle: Vorarlberger Landesarchiv                          Quelle: Gemeindearchiv Sulz                                    

Die Landesregierung zog den Anführer der Meute, den Amann von Sulz namens Gries, vor Gericht und den Juden wurde Schadenersatz gewährt. Doch Gries wurde bald begnadigt und nur ein kleiner Teil der Schäden jemals beglichen. Den Juden wurde nicht einmal ermöglicht, sich wieder in Sulz niederzulassen. Im Gegenteil: Im Jahr 1750 beschloss die Landesherrin Maria Theresia, dazu gedrängt von den Vorarlberger Landständen, sämtliche Juden aus Vorarlberg auszuweisen und außerdem jeden Handel durch Juden in Vorarlberg zu verbieten.  Dies hatte verheerende Folgen für die Hohenemser Juden, denn sie waren von den vorarlbergischen Herrschaften „umringt” und ein Hauptteil ihres Handels fand mit Vorarlberg statt. Ein starker Einbruch im Wohlstand der Handelstreibenden! In der Folge verloren die Grafen das Interesse an der Judengemeinde.

In der dreijährigen Regierungszeit des letzten Grafen kam es zum Crescendo: Franz Wilhelm III. (1692-1759) stellte beim Amtsantritt im Jahr 1656 keinen Schutzbrief mehr aus, da er dem Vorarlberger Beispiel folgen wollte. Doch gelang es dem eher pragmatischen Oberamtmann Ferdinand Funkner (1730-1775), diesen Entschluss zu verzögern. Unterstützt von den Untertanen versuchte er, dem Grafen einzureden, dass es in der Herrschaft doch noch einige wohlhabende Juden gab, die Schutzgeld bezahlen wollten und auch konnten. Außerdem würde eine frühzeitige Ausweisung der reichsten Juden mit sich bringen, dass etliche Untertanen ihre Darlehen zuerst bei diesen tilgen müssten, was sie in Konkurs führen könnte. Nach fast dreijährigem Hin und Her ließ sich Franz Wilhelm davon überzeugen und erließ ein entsprechendes Dekret zur Ausweisung – ausgenommen die reichsten Juden. Doch es kam nicht dazu. Eine Woche nach der Ausfertigung starb der letzte Hohenemser Graf und das Dekret wurde nie vollstreckt!

Ein Reichsgraf, der die Juden fast vertrieb
Quelle: Hohenemser Porträtgalerie, Polička

Man kann also nicht behaupten, dass die Nachkommen von Graf Kaspar der Hohenemser Judengemeinde wohlwollend gegenüberstanden. Nichtsdestotrotz stellt sich ihre Behandlung der Juden, wie schon Tänzer erläutert hat, unter den Herrschaften des Alten Reiches kaum schlecht dar. Man könnte fast von einer für die damalige Zeit „normalen” Behandlung der Juden sprechen. Dagegen stechen die dreißig Regierungsjahre von Graf Kaspar (und seinem Sohn) mit dem verhältnismäßig großzügigen Schutzbrief und der wohlwollenden Behandlung des jüdischen „Fremdkörpers” sehr wohl hervor: Die Juden wurden damals als wichtiges Instrument für das Aufblühen der Wirtschaft betrachtet, ihr hart erarbeitetes Vermögen wurde ihnen gegönnt statt geplündert und sie konnten sich im religiösen und sozialen Bereich selbst verwalten. In anderen Bereichen waren sie den Untertanen gleichgestellt.  

Erwähnenswert ist noch, dass selbst die späteren Emser Grafen es nie duldeten, dass Juden wegen ihrer Religion verfolgt wurden oder als Sündenböcke für die zahlreichen Schicksalsschläge dargestellt und gejagt wurden, die Hohenems zu dieser Zeit heimsuchten. Das im Gegensatz zur habsburgischen Landesherrschaft in Vorarlberg, Burgau und anderswo. Die Judengemeinde wurde nicht einmal in die Hexenprozesse einbezogen, die auch in Hohenems stattfanden. Diese Schreckensszenarien, die fast zwanzig Hexenverbrennungen zur Folge hatten (Die letzte Reise), spielten sich ausschließlich unter den christlichen Untertanen ab.

So nicht in Hohenems!
aus Schedel [1493], Registrum huius operis ...   Quelle: Bayerische Staatsbibliothek

Somit haben wir die fast 150-jährige Episode der Judenenklave in Hohenems unter den Emser Reichsgrafen übersichtlich summiert. Doch sind wir damit noch nicht am Ende ihrer Existenz angelangt. Wie schon erwähnt, sollte die Blütenzeit der Judengemeinde noch bevorstehen und die Gemeinde sich in Hohenems bis zum Grauenjahr 1938 erhalten. Wer den Rest der Geschichte erfahren möchte, kann sich mit Vorteil an das 1991 eröffnete Jüdische Museum Hohenems wenden, das Tänzers Vermächtnis verdienstvoll verwaltet und den Besuchern einen hervorragenden Einblick in das Leben der Juden in Hohenems bietet – und das über mehr als drei Jahrhunderte hinweg!

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